Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU – ab 7. September 2020

Staatliche Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte

Heute, am 7. September 2020 startet die neue Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der neuen Förderung für kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 50.000 Euro
Zuschuss für Hard- und Software sowie für die Qualifizierung der Mitarbeiter beantragt werden.

In Kürze verschaffen wir Ihnen mit diesem Newsletter einen kleinen Überblick. Unsere Geschäftsleitung und unsere Rechtsabteilung stehen Ihnen gerne für Infos und Hilfestellung
zur Verfügung.

Voraussetzung für die Förderung sind:

  • 3 – 499 Mitarbeiter
  • Betriebsstätte / Niederlassung in Deutschland, in der diese Investition erfolgt
  • Vorlage eines Digitalisierungsplanes
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben – bzw. beauftragt worden sein.

Der prozentuale Förderungsanteil richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie:

  • Strukturelle Stärke der Region, in der sich die Betriebsstätte / Niederlassung befindet
  • Personalstärke des Unternehmens (inkl. wirtschaftlich verbundene Unternehmen)
  • Höhe der bereits in Anspruch genommenen Fördermaßnahmen aus öffentlicher Hand
    (Minimis-Erklärung)

Höhe der möglichen Förderung:

  • Bis 50 Mitarbeiter  -> 50% Förderung der Investitionskosten
  • Bis 250 Mitarbeiter -> 45% Förderung der Investitionskosten
  • Bis 499 Mitarbeiter -> 40% Förderung der Investitionskosten

Die prozentuale Förderung kann je nach Region und Strukturstärke ggfls. um 10 Prozentpunkte höher ausfallen.

Die maximale Fördersumme beträgt i.R. 50.000 Euro (Erschließung v. Wertschöpfungsnetzwerken
mit neuen Geschäftsmodellen – bis zu 100.000 Euro)

Möglichkeiten der förderungsfähigen Investitionen:

  • Investitionen in digitale Technologien
    (Anschaffung innovativer Soft- und Hardware, Systeme prozessorientierter Digitalisierung,
    wie Produktionslösungen, Logistiklösungen, ERP-Systeme, HR- und DMS-Systeme, dazugehörige Hardware und Dienstleistungen zur Umsetzung
  • Investitionen für die Qualifizierung der Mitarbeitenden
    In diesem Punkt sind verschiedene Voraussetzungen wie z. B. Zertifizierungen des Anbieters
    zu beachten!
  • Unternehmen, die innerhalb von Wertschöpfungsnetzwerke agieren und damit neue Geschäftsmodelle erschließen (mögliche Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 100.000 Euro)

Bei Erfüllung der drei genannten Punkte, kann die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte steigen und ein Unternehmen kann eine Förderung von bis zu 70% erhalten.

Beantragung der Förderung:

  • Antragstellung ausschließlich über ein elektronisches Antragsformular
  • Vorlage eines Digitalisierungsplanes
  • De-minimis-Erklärung
  • Einreichung eines Angebotes des Fachbetriebes /des Beratungsunternehmens

Nähere Informationen und das Antragsportal finden Sie unter diesem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

Richtlinie zum Förderprogramm

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