TIPPS FÜR MEHR SICHERHEIT
Das Thema Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben.
Auch die Arbeit von zu Hause aus lässt sich DSGVO-konform gestalten. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen Abstriche bei der Online-Sicherheit während der Heimarbeit machen. Mit wenigen Handgriffen kann zum Beispiel ein zweites Netzwerk auf dem privaten Router eingerichtet werden. Auch die Wahl eines Messengerdienstes mit Ende-zu-Ende-
Kontaktverbot wegen Corona: Was ist jetzt noch erlaubt in Deutschland?
1.Erlaubt ist es, zum Arbeitsplatz zu gehen, „insofern kein Home Office möglich ist“.
2.Weiter sind erlaubt: Wege zur Notbetreuung, zum Einkaufen, Arztbesuche, generell Hilfe für andere.
3.Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen.
4.Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
5.„Notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich“, heißt es in dem Beschlusspapier weiter – zum Beispiel in Bayern sollen aber Umzüge von einer in die andere Wohnung – wenn nicht anders möglich – unbedingt verschoben werden.
6.Die Teilnahme an Beerdigungen (aber mit dem nötigen körperlichen Abstand zu anderen).
7.Das Fahren im öffentlichen Nahverkehr.
8.In den eigenen vier Wänden mit der Familie zusammen zu sein – aber selbst dann solle der Mindestabstand zu den Familienmitgliedern gewahrt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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